Hier findet Ihr die Satzung unseres Fanclubs:
§ 1 Name, Sitz
und Gründungsdatum
Der Fanclub führt den Namen „Bayern Löhlbach“, hat seinen
Sitz in Löhlbach und wurde am 26.02.2005 gegründet.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck des
Vereins
Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung des 1. FC
Bayern München bei Heim- und Auswärtsspielen, soweit möglich. Er bemüht
sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der
Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist politisch neutral
und hat keine rechtsextremistische Inhalte. Respekt und Fairplay
gegenüber anderen Fans.
§ 4 Beginn und
Ende einer Mitgliedschaft
a) Mitglied kann grundsätzlich jede Person werde die das 7
Lebensjahr vollendet hat.
Über eine Aufnahme, die schriftlich eingereicht werden muß, entscheidet
der Vorstand.
Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller die Gründe mitgeteilt
werden.
b) Jedes Mitglied muß sich zum Gewaltverzicht bereit erklären
c) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß
d) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen
e) Der Ausschluß erfolgt:
bei grobem oder weiderholtem Verstoß gegen die Satzung oder den
Interessen des Vereins wegen unehrenhaften Verhaltens gegenüber anderen
Fanclubs sowie des Vereins.
f) über den Ausschluß entscheidet der Vorstand.
g) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.
§ 5 Jahresbeitrag
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von den
Mitgliedern festgesetzt wird.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand muß aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet
ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen
Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. und 2. Vorsitzenden
b) dem Kassenwart
Der Verein wird von den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.
§ 7 Wahl des
Vorstandes
Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen
Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Vorstand muß von Zweidrittel der anwesenden Mitgliedern gewählt werden. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
§ 8
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der
Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich zu
informieren. Auf Mitgliederversammlung gefasste Beschlüsse sind gültig,
wenn mindestens ein Drittel der erschienen Mitglieder in Abstimmung
dafür sind.
§ 9
Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluß der
Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der anwesenden Mitglieder für
die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird
das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.
Clubaktivitäten:
Spielbesuche bei Heim-und
Auswärtsspiele des FC Bayern München
Fanclubtreffen mit gemütlichen Beisammensein
Fanclub Fußballturniere
Weihnachtsfeier
© Fanclub Bayern Löhlbach